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Verantwortungsbewusster Export

Exportkontrolle

Exportierende Unternehmen unterliegen der Pflicht, auszuführende Güter auf Handelsbeschränkungen, wie zum Beispiel aktuelle Embargoregelungen, zu überprüfen. Exportgüter dürfen nur dann frei gehandelt werden, wenn sicherheitspolitische Interessen der einzelnen Länder sowie das friedliche Zusammenleben der Völker nicht gefährdet werden.

Export Compliance Management

Selbstverständlich kommt auch JUMO dieser Pflicht nach. Wir haben ein auf unsere Unternehmensgruppe angepasstes Export Compliance Management eingeführt und distanzieren uns bewusst von gesetzeswidrigen Verkaufsprozessen wie einer Beteiligung an Maßnahmen zur Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von ABC-Waffen und Trägerraketen. Indem wir unsere Produkte nach den aktuellen Güterlisten klassifizieren, das Zielland nach Embargoregelungen kontrollieren, den Endkunden nach Sanktionslisten prüfen und die Verwendung unserer Produkte abfragen, schaffen wir größtmögliche gesetzliche Sicherheit bei allen Im- und Exportprozessen.

Die Unternehmensgruppe wird im In- und Ausland zentral von der Exportkontrollabteilung betreut. Unser Team berät Sie jederzeit gerne zu Fragen rund um dieses Thema. Wir stehen auch für Anfragen zu Exportkontrollerklärungen oder Sanktionslistenkontrollen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter den angegebenen Nummern oder per E-Mail unter exportcompliance@jumo.net.


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Exportkontrolle

David Biehl +49 661 6003-3657 +49 661 6003-3657

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Erklärung zu Ausfuhrbeschränkungen

Auch einige Produkte von JUMO unterliegen den Beschränkungen der Exportkontrolle, wie etwa der EG-Dual-Use-Verordnung. Ein "Dual-Use-Gut" kann sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Somit muss bei bestimmten Exportvorhaben eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt werden. Welche Produkte davon betroffen sind, können Sie der "Erklärung zu Ausfuhrbeschränkungen" entnehmen.

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Exportkontrollerklärung

JUMO und seine Lieferanten haben gemeinsam die Verpflichtung, die gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet der Exportkontrolle stets einzuhalten und deren konsequente Durchsetzung zu gewährleisten. Aus diesen Gründen erwarten wir von unseren Lieferanten eine termingerechte Bereitstellung einer Exportkontrollerklärung. Welche Daten genau gefordert sind, können Sie unserem Formular entnehmen. Sollten Sie von uns eine Langzeitlieferantenerklärung benötigen, so wenden Sie sich bitte an LLE_Anforderung@jumo.net.

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